Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

In unseren Beitrag "Fragen und Antworten" beantworten wir alle weiteren Fragen rund um das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. 

In Nordrhein-Westfalen gibt es 396 Freiwillige Feuerwehren, das heißt, jede Kommune hat – unabhängig davon, ob auch eine Berufsfeuerwehr existiert, eine Freiwillige Feuerwehr. In vielen Gemeinden haben die Freiwilligen Feuerwehren oft mehr als nur ein Feuerwehrhaus. Über ganz NRW verteilt gibt es mehr als ca 2.700 Standorte. Mit Kinder- Jugend- und Freiwilliger Feuerwehr sind in NRW über 130.000 Mitglieder ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätig und freuen sich über weitere tatkräftige Unterstützung.
Grundsätzlich kann man zwischen Berufs-, Freiwilligen- und Werk- oder Betriebsfeuerwehren unterscheiden. Von den gut 1,3 Millionen deutschen Feuerwehrleuten arbeiten mehr als eine Million ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr. 106 Berufsfeuerwehren stehen mehr als 24.000 Freiwillige Feuerwehren gegenüber. Die einzelnen Ländergesetze regeln, wann Städte und Gemeinden eine Berufsfeuerwehr errichten müssen. Vereinfacht kann man sagen, dass kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen eine Berufsfeuerwehr haben müssen. Große kreisangehörige Städte, das sind solche mit mehr als 60.000 Einwohnern, können neben einer Freiwilligen Feuerwehr auch eine Berufsfeuerwehr einrichten. In NRW sind ca. 86.000 Freiwillige Feuerwehrleute im aktiven Einsatzdienst und rund 9.500 Personen, in der Berufsfeuerwehr tätig.
Die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird von der jeweiligen Gemeinde gestellt. Sie besteht aus einem Einsatzanzug, Sicherheitsstiefeln, Handschuhen und dem Feuerwehrhelm.
Die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt. Allerdings erhalten die Arbeitgeber von Feuerwehrmännern und -frauen, die an einem Einsatz teilgenommen haben, den während des Einsatzes fortgezahlten Lohn bzw. das Gehalt von der Gemeinde erstattet. Selbstständige erhalten für Einsätze Erstattungen ihres Verdienstausfalls.

Technik, Sport und Spaß: bei der Jugendfeuerwehr kann man von spannenden Feuerwehr-Inhalten bis zu Freizeiten und Ausflügen eine Menge erleben und lernen. Wer wissen will, was eine Jugendflamme ist, sich zum Thema „Neue Medien“ oder Naturwissenschaften fortbilden will oder ganz einfach neue Freunde treffen will, der nimmt Kontakt zur lokalen Jugendfeuerwehr auf. Mehr Infos gibt es unter:

http://www.jugendfeuerwehr-engelskirchen.de

Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen ca. 28 Kinderfeuerwehren. Kinderfeuerwehren bieten Mädchen und Jungen die Möglichkeit sich spielerisch mit dem Thema “Brandschutz” auseinanderzusetzen und natürlich viel Spaß rund um das Thema Feuerwehr.

Grundsätzlich kann jeder bei uns Mitglied werden. Insbesondere für den Einsatz braucht es zwar bestimmte körperliche Voraussetzungen, aber die Freiwillige Feuerwehr bietet spannende Aufgaben und Herausforderungen für jedes Alter und jede Begabung – im Ernstfall und auch im Alltagsbetrieb auf der Wache und in den Feuerwehrhäusern. Wir laden alle ein, die Freiwilligen Feuerwehren in der Nähe zu kontaktieren und sich zu informieren.
Inhalt umschaltenNeben den „klassischen“ Aktivitäten in der Einsatzabteilung, wie Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung fallen in der Freiwilligen Feuerwehr auch andere Tätigkeiten z.B. in der Unterstützungsabteilung an. In der Unterstützungsabteilung werden unter anderem Aufgaben der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, Öffentlichkeitsarbeit, Versorgung und Verwaltungsunterstützung wahrgenommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit in der Abteilung Feuerwehrmusik mitzuwirken. Wir versuchen, für jeden, der sich engagieren möchte, eine passende Tätigkeit zu finden.
Für den Dienst in der Einsatzabteilung gibt es natürlich bestimmte körperliche Voraussetzungen, aber darüber hinaus freuen wir uns über jedes Mitglied, das sich für eine andere interessante Aufgabe bei uns meldet: sei es in der Kommunikation (z.B. unsere Social Media Profile und Webseiten pflegen), Verpflegung oder Organisation, um unsere Einsatzkräfte zu entlasten.
Als Mitglied gibt es neben den Einsätzen, die je nach Lage und Ortschaft variieren, Übungen, Fortbildungen oder Training. Im Schnitt macht das 2–4 Termine im Monat aus. Die Ausbildung erfordert allerdings einen gewissen zeitlichen Aufwand, den jedes Mitglied durchlaufen muss. Aber es lohnt sich!
Der Grundlehrgang ist der erste Lehrgang den jede bzw. jeder absolvieren muss, um Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann im Einsatzdienst werden zu können. In diesem Lehrgang werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes gelehrt. Der Lehrgang umfasst etwa 150 Unterrichtsstunden auf Standortebene und findet am Abend oder am Wochenende statt. Der zweite Teil des “Grundlehrgangs” wird in der heimischen Wehr innerhalb von zwei Jahren nach Start des Grundlehrgangs mit je 40 Stunden durchgeführt. Er vertieft die Themen des Grundlehrganges.
Natürlich ist das, was wir machen, nicht ungefährlich. Aber es existieren deutlich gefährlichere Tätigkeiten und Hobbies. Dafür gibt es gute und ausreichende Sicherheitsvorschriften und gerade Feuerwehrleute sind für Gefahren eher senibilisiert als viele andere.

Um schnellstmöglich am Einsatzort zu sein, ist das Haupteinsatzgebiet grundsätzlich natürlich innerhalb der Wohnsitzgemeinde zu sehen. In Ausnahmefällen kann die Mitgliedschaft auch alternativ in der unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde bestehen, z.B. wenn dies einsatztaktisch sinnvoll ist.  Zusätzlich ist auch eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsortes möglich, wenn die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr zustimmt.

Nein, Vielfalt ist gewünscht und gewollt! Entsprechende deutsche Sprachkenntnisse sind natürlich erforderlich, ansonsten gelten die selben Voraussetzungen, Chancen und Möglichkeiten.
Nachdem der Notruf bei der Leitstelle aufgelaufen ist, entscheidet der dortige Disponent über die benötigten Einsatzkräfte: Rettungswagen, Notarzt oder eben – die Feuerwehr. Nun heißt es Ausrücken. Alle eintreffenden Feuerwehrleute rüsten sich im Feuerwehrhaus mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung aus, bevor sie zur Einsatzstelle ausrücken. Auf den Fahrzeugen wird die Aufgabenverteilung besprochen. Die eintreffenden Fahrzeuge melden “Ankunft am Einsatzort” an die Leitstelle. Vor Ort muss die Einsatzleiterin bzw. der Einsatzleiter die “Lage erkunden”, d.h. es wird überprüft, ob die im Notruf gemeldete Situation sich auch so darstellt, festgestellt, ob sich Menschen und Tiere in Gefahr befinden und abgeschätzt, ob der Einsatz mit dem vorhandenen Personal und Gerät bewältigt werden kann. Ist das Feuer dann gelöscht oder eine andere Gefahr beseitigt, werden die benötigten Gerätschaften wieder abgebaut und in den Fahrzeugen verstaut. Erst danach geht es wieder “nach Hause” ins Feuerwehrhaus – und für einige Feuerwehrleute wieder zur Arbeit.
Für den aktiven Einsatzdienst gibt es körperliche Voraussetzungen. Wer z.B. wegen Farbenblindheit Warnzeichen nicht lesen kann oder aufgrund anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen keine konstante Leistungsfähigkeit sicherstellen kann, der ist für den Einsatz leider nicht geeignet. Aber eben genau deshalb wollen wir noch einmal explizit darauf hinweisen, dass es eben nicht nur Tätigkeiten “an der Front” gibt, sondern zahlreiche weitere, die für alle geeignet sind. Mitbringen sollte man Enthusiasmus, Flexibilität, Offenheit und Lust auf Neues.
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind während der Ausübung einer feuerwehrtechnischen Tätigkeit automatisch versichert. Dies beutet, dass sie während Ausbildungsdiensten, Übungen, Einsätzen und Fahrten von und nach Hause versichert sind.
Es mag überraschend sein, aber Brände sind nicht der häufigste Einsatzgrund für die Freiwilligen Feuerwehren. Technische Hilfeleistung wie z.B. das Beseitigen von Hindernissen (etwa bei Sturm), Unfälle oder auch Öl- und Gaslecks kommen deutlich häufiger vor. Und nicht zuletzt wird auch wegen Kleintieren in Not und Kellerüberflutungen ausgerückt. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Manchmal in allerhöchster Not, manchmal aber auch zum Schmunzeln. Und nur wer mitmacht, weiß, wovon wir sprechen.
Im Normalfall ja, weswegen die Entfernung zwischen Zuhause, Arbeit und Feuerwehrhaus oft eine besondere Hausforderung darstellt. Wir wollen allerdings neue Wege der Einsatzplanung ermöglichen, zum Beispiel, indem wir Einsatzfahrzeuge auch vor Ort bei Arbeitgebern platzieren oder an die persönlichen Umstände angepassten Einsatzzeiten ermöglichen. Wer sich unsicher ist, dem sei gesagt: Gemeinsam finden wir eine Lösung!
Jede Feuerwehr bietet die Möglichkeit, bei Übungsabenden reinzuschnuppern und die Tätigkeiten sowie die Feuerwehrmitglieder kennenzulernen. Eine Tätigkeit im echten Einsatz ist aber verständlicherweise auf Probe nicht möglich. Hierfür bedarf es einer gewissen Grundausbildung. Beim Schnuppertermin lernt man aber auf jeden Fall schon einmal die Wache, das Team und die Atmosphäre kennen. Und darauf kommt es ja am meisten an.
Generell unterscheidet man zwischen Grundausbildung, technischer Ausbildung und Führungsausbildung. Die Grundausbildung oder Truppfrau- bzw. Truppmannausbildung wird auf Stadt-, bzw. Kreisebene durchgeführt und beinhaltet die Grundausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Technische Ausbildung beinhaltet u.a. die Grundlagenlehrgänge Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker. Die Führungsausbildung beinhaltet Einsatztaktische Maßnahmen, Baukunde, Führungslehre, Führungssysteme und viele mehr. Sie befähigt zum Führen und zum Leiten von Einsätzen. Wichtig ist: wir legen viel Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung und lehren unter dem Motto “Für mich. Für alle.”
Das variiert je nach Tätigkeit. Die Grundausbildung mit entsprechenden Leistungsnachweisen ist für eine Verwendung im Einsatzdienst Pflicht. Für Einsätze mit Atemschutzgerät ist der Nachweis der Atemschutztauglichkeit erforderlich. Zudem gibt es eine sechsmonatige Probezeit. In dieser Zeit sollen sich die Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr bewähren. Danach entscheidet die Leiterin oder der Leiter ob die Probezeit bestanden ist oder nicht.
Es gibt je nach Abteilung verschiedene Altersgrenzen die zu beachten sind: Bei der Kinderfeuerwehr können Kinder aufgenommen werden die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht zwölf Jahre alt sind. Jugendliche die das zehnte Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Eintritt in die Einsatzabteilung erfolgen. Angehörige der Einsatzabteilung scheiden spätestens aus dieser aus, wenn sie das gesetzliche Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre, § 35 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)) erreicht haben. Scheidet ein Feuerwehrangehöriger aus alters – oder gesundheitlichen Gründen aus der Einsatzabteilung aus, tritt er automatisch in die Ehrenabteilung über, oder, wenn die Leiterin oder der Leiter dem zustimmt, in die Unterstützungsabteilung ein. Außerhalb der Einsatzabteilung gibt es keine gesetzliche Altersgrenze.
Jede Feuerwehr bietet die Möglichkeit, bei Übungsabenden reinzuschnuppern und die Tätigkeiten sowie die Feuerwehrmitglieder kennenzulernen. Eine Tätigkeit im echten Einsatz ist aber verständlicherweise auf Probe nicht möglich. Hierfür bedarf es einer gewissen Grundausbildung. Beim Schnuppertermin lernt man aber auf jeden Fall schon einmal die Wache, das Team und die Atmosphäre kennen. Und darauf kommt es ja am meisten an.
Zunächst mal Begeisterung für das Ehrenamt und dafür, Menschen zu helfen. Für den Einsatzdienst ist eine gewisse technische Affinität von Vorteil, alles weitere wie z.B. Erste Hilfe wird in der Grundausbildung trainiert. Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle Interessenten wichtig, ansonsten kommen die Vorkenntnisse ganz auf die Tätigkeit an, die man ausüben will. Wer in der Einsatzplanung helfen will, sollte ein gutes Organisationstalent haben, wer Kommunikation macht, sollte die deutsche Rechtschreibung beherrschen. Wichtigste Information: für jedes Vorwissen bemühen wir uns, eine passende Tätigkeit zu finden. Und was noch nicht vorhanden ist, trainieren wir gemeinsam. “Für mich. Für alle.” eben!
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Unternehmen zu haben, kann ein enormer Vorteil sein. Nicht nur, weil sie sich direkt als Sicherheits-, Gesundheits oder Brandschutzbeauftragte qualifizieren, sondern weil sie auch vom Wesen her allerbeste Tugenden an den Tag legen: Kameradschaft, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Hilfsbereitschaft. Und für die Einsatzzeiten wird dem Arbeitgeber Lohnausfall erstattet. Das heißt, auch Arbeitgeber können unter dem Motto “Für mich. Für alle.” etwas zur Gemeinschaft beitragen.
Unternehmen können die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Sei es durch eine Kultur, die das Ehrenamt unterstützt und flexibel auf Trainings- oder Einsatzzeiten reagiert, durch Spenden (Mitgliedschaft im Förderverein), Räumlichkeiten für Trainings, Sachspenden für Feuerwehrveranstaltungen und -werbung oder Örtlichkeiten für Übungen. Gerade mit Letzteren können viele Betriebe neue Reize anbieten, weil die Feuerwehren dann nicht zum 10. Mal die Personensuche in der eigenen Fahrzeughalle üben müssen.
Wenn die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/-innen für Einsätze, Ausbildung und Übungen frei stellen, erhalten sie für den Ausfall die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung. Auch Selbständige haben Anrecht auf diese Kostenerstattung.
Die Einsatzplanung stellt sicher, dass auch Feuerwehrleute ihren wohlverdienten Urlaub genießen können.
Die kurzfristige Einsatzbereitschaft stellt gerade Eltern vor eine schwierige Aufgabe. Deshalb wurden im Projekt Feuerwehrensache bereits Modelle mit Kinderbetreuung pilotiert. Noch variiert das Angebot je nach Kommune und Feuerwache, wir arbeiten aber stetig daran, das Angebot auszubauen und zu fördern.