Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder sind in Deutschland in allen 16 Bundesländern Pflicht. Das gilt für die klassische Mietwohnung ebenso für das eigene Haus bzw. die Eigentumswohnung. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Feuermelder genannt) warnt mit einem lauten, akustischen Alarmsignal vor dem gefährlichen Rauchgas, das im Falle eines Brandes entsteht. Rauchmelder retten damit Leben, denn noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht.

Hier stellen wir alle wichtigen Informationen, Regelungen und Hinweise zum Thema Rauchmelder für Sie zusammen. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben, wo Rauchmelder installiert werden sollen, wie Rauchmelder gepflegt werden und was das Q auf dem Rauchmelder bedeutet.

Rauchmelder- pflicht

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern, mit lokalen Unterschieden. Die Landesbauordnung regelt die Zuständigkeit beim Einbau von Rauchmeldern sowie die Gewährleistung der Betriebsbereitsschaft

Welcher Rauchmelder

Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Dieses kennzeichnet hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit durch eine festverbaute 10-Jahres Batterie, genauerer Branderkennung und einer höheren Sicherheit vor Fehlalarmen durch verbesserte Elektronik.

Rauchmelder anbringen

Für einen optimalen Schutz erfolgt die Rauchmelder-Installation in der Regel in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen (Ausnahme Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg). Für Dachschrägen und andere Besonderheiten gelten separate Regelungen.

Ohne Rauchmelder wird der Zimmerbrand zur tödlichen Gefahr

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.


Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. 

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Gewusst, wie! Die Details der besonderen Regelung in Nordrhein-Westfalen

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:
  • für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2016
  • In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 
  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
  • Ab 01.01.2019 ändert sich die Landesbauordnung wie folgt, so dass der Eigentümer die Wartung übernehmen kann:
    Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
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