Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer

Vielerorts ist es üblich, Brauchtumsfeuer, hierzu gehören Oster-, Mai- und Martinsfeuer, zu veranstalten. Diese Freudenfeuer sind schon von Alters her dokumentiert und sind daher in weiten Landesbereichen Brauch und Tradition. Brauchtumsfeuer unterliegen keiner Genehmigungspflicht, sollten aber auf jeden Fall beim Bürgerbüro telefonisch oder schriftlich angemeldet werden, damit die Feuerwehren entsprechend hierüber informiert werden können und somit Fehlalarme bei der Feuerwehr verhindert werden können.

Folgende Hinweise sollten beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers beachtet werden:
  • Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenabfälle verbrannt werden
  • Die Feuerstelle darf erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, um zu vermeiden, dass sich Tiere einen Unterschlupf suchen und qualvoll im Feuer verenden.
  • Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.) und sonstiger Abfälle (zum Beispiel Altreifen, Teerpappe, Farben, Kunststoffe jeglicher Art, Altöle, Tapeten und Teppiche) ist verboten. Diese Stoffe können Stichflammen hervorrufen, explosionsartig abbrennen und dadurch die Beteiligten gefährden. Außerdem trägt der Abbrand dieser Stoffe mit dazu bei, dass die Umweltbelastung unnötig erhöht wird. Das Verbrennen dieser Materialien stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer nicht unerheblichen Geldbuße geahndet.
  • Das Anzünden des Feuers darf nur von Erwachsenen vorgenommen werden. Als Zündmaterial können folgende Mittel verwendet werden: Holz, Papier, Stroh und ähnliches. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte sowie andere brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht als Anzündhilfe oder zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
  • Das Feuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Sollte das sehr lange dauern, sind die letzten Glutreste mit Wasser zu löschen.
  • Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen. Löschmittel (zum Beispiel Wasser) sollte jederzeit am Verbrennungsort bereitgehalten werden.
  • Der Standort des Feuers sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, dass ein Mindestabstand von 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 m von sonstigen baulichen Anlagen, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen eingehalten wird.
Ansprechpartner der Gemeinde Engelskrichen
Bürgerbüro
51766 Engelskirchen
Telefon: 02263 83-0

Weitere Infos auf www.engelskirchen.de