Bei Stau Rettungsgasse bilden
- Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen
- Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden
- Der Standstreifen muss frei bleiben
Die StVO sieht in §11 Absatz (2) von nun an vor: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Zur Erinnerung: Schrittgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, welche vom Tachometer leider nicht eindeutig abgelesen werden kann. Definiert ist die Geschwindigkeit einer gehenden Person mit etwa 7 – 10 km/h.
Wie bilde ich die Rettungsgasse?
Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien, Ungarn und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse im Verkehrsgesetz verankert.
Österreich
Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
Frankreich
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
Luxemburg
Auf einer zweispurigen Straße muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei drei Fahrstreifen in einer Richtung wird sie zwischen der äußeren linken und den übrigen Spuren gebildet. Autofahrer dürfen dabei auch auf den Pannenstreifen ausweichen.
Italien
Hier gibt es keine speziellen Vorschriften.
Niederlande
Auch hier gibt es keine speziellen Vorschriften.
Schweiz
Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
Slowenien
Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.
Spanien
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
Tschechien
Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Wie in Deutschland und Österreich muss sie bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet werden.